Allgemeinverfügung Geflügelpest
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen.
Die Aufstallungspflicht gilt in den Städten Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg, Vogstburg im Kaiserstuhl und den Gemeinden Au, Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Bötzingen, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Hartheim am Rhein, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch und Wittnau.
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