Bestimmungsgemäße Nutzung der Grünfläche in der Heilig-Kreuz-Straße/Einmündung Wentzingerstraße
In den vergangenen Tagen wurde die öffentliche Grünfläche im o.g. Bereich von den Bauhofmitarbeitern nach deren Zwischenverwendung als Baustelleneinrichtung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt und vor missbräuchlicher Nutzung als Parkplatz durch Anwohner/Anwohnerbesucher mit einer Abgrenzung durch Baumstämmen geschützt.
Wir wollen dieses öffentliche Grundstück mit einer Fläche von 359 m², das im Bebauungsplan Gratzfeld III als öffentliche Grünfläche mit der Option zur Anlegung eines Spielplatzes und für Versorgungsanlagen ausgewiesen ist, bestimmungsgemäß nutzen und schützen. In der Zeit vor der Zwischennutzung als Baustelleneinrichtung wurde die Fläche als „wilde“ Parkfläche genutzt. Das hat sich im Verlauf der Zeit so ergeben. Dort war jedoch nie eine Parkfläche ausgewiesen oder als solche angelegt.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sind sich darin einig, dass in Zukunft viel intensiver auf den Erhalt der öffentlichen Grünflächen im Ortsbereich zu achten ist. Mit jeder Einzelmaßnahme und mit jeder Grünfläche im urbanisierten Bereich, die tatsächlich „grün“ bewirtschaftet und geschützt wird, leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz.
Hinweise zur allgemeinen Parksituation im öffentlichen Verkehrsbereich
Die Thematik der Parkplatznot und der Parksituation im öffentlichen Bereich ergibt sich aus verschiedenen Gründen, die wir an dieser Stelle auch mal aufzeigen wollen. Nach der Landesbauordnung und der örtlichen Stellplatzsatzung und Bebauungspläne sind Stellplätze für PKW auf den Privatgrundstücken nachzuweisen. Im Baugenehmigungsverfahren wird dem Rechnung getragen, sonst gibt es keine Baugenehmigung. Dann beginnt jedoch das Dilemma. Stellplätze werden teilweise gar nicht angelegt oder es sind dort andere Sachen als PKW abgestellt. In Garagen und Carport entstehen ähnliche Situationen. Es sind nicht PKW oder Motorräder dort abgestellt, sondern andere Gebrauchsgegenstände. Als Folge werden Fahrzeuge eben auf der Straße geparkt. Ein weiterer Punkt ist Bequemlichkeit und Sorglosigkeit. Täglich gibt es auf unseren Gemeindestraßen Parksituationen und Behinderungen, weil Fahrzeuge auf dem Gehweg oder verkehrsbehindernd geparkt werden. Dies geschieht, weil man zu bequem ist, das Fahrzeug in weiterer Entfernung auf Flächen zu parken, die dafür geeignet sind. Begründungen die wir in solchen Situationen immer wieder hören: „Ich wollte nur kurz…; ich bin gleich wieder weg…; das ist mir gar nicht aufgefallen….; jetzt parke ich hier einmal und schon wird gemeckert…“.
Das Thema Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist und bleibt ein Dauerthema. Die stetig zunehmende Anzahl von PKW auch in unserer Gemeinde ist dafür ursächlich. Eine Verbesserung der Parksituation in Merdingen kann erreicht werden, wenn:
- für jedes Fahrzeug, das einem Eigentümer oder Bewohner eines Grundstückes gehört, ein Stellplatz auf dem Grundstück jederzeit anfahrbar zur Verfügung steht;
- man sich an die Verkehrsregeln der StVO hält
- Auch mal einen längeren Fußweg vom Parkplatz bis zum eigentlichen Zielort in Kauf nimmt
- Bei geschlossen Zufahrten sich die Mühe macht ein Hoftor zu öffnen und nach der Einfahrt auf das Privatgrundstück bei Bedarf wieder zu schließen
- Man sich vor der Anschaffung eines PKW überlegt, wo stelle ich diesen ab – und das sollte ein Stellplatz auf Privatgrundstück sein.
Ihre Gemeindeverwaltung