Startseite
Startseite / Politik & Verwaltung / Bürgerservice

Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Blindenhilfe

Wichtige Hinweise

  • Besuche beim Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail/Telefon möglich oder wenn Sie von Ihrem Sachbearbeiter eingeladen werden.
  • Legen Sie bitte unsere Einladung oder die Terminvereinbarung dem Sicherheitsdienst am Eingang vor.
  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Blinde Menschen können zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen neben der Landesblindenhilfe auch Blindenhilfe erhalten, die jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist.

 

 

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Parkplatz

Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)

Zum Parkleitsystem der Stadt Freiburg

Servicecenter

  • Formular: Antrag auf Landesblindenhilfe

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-0
Fax (07 61) 21 87-99 99
E-Mail sozialhilfe-fluechtlinge@lkbh.de

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Dietsche-Disch
Telefon (07 61) 21 87-27 93
E-Mail bildungundteilhabe@lkbh.de
Frau Gehring
Telefon (07 61) 21 87-27 41
E-Mail bildungundteilhabe@lkbh.de
Frau Lai
Telefon (07 61) 21 87-27 42
E-Mail bildungundteilhabe@lkbh.de

Leistungen

  • Blindenhilfe beantragen

Formulare und Onlinedienste

  • Antrag Landesblindenhilfe
Copyright © 2020 dvv-bw - https://www.merdingen.de/867673