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Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Fachbereich Schwerbehindertenrecht SGB IX

Beratungszentrum Schwerbehinderung

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Unsere Aufgaben:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
  • die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie z. B.:
    • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
    • Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
    • Parkerleichterungen,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenermäßigung.
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
  • die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

  • Alle Informationen und Unterlagen

Hausanschrift

Berliner Allee 1
79114 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 360
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Zum Parkleitsystem der Stadt Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-93 61
Fax (07 61) 21 87-30 97
E-Mail schwerbehindertenrecht@lkbh.de
Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
Internet FB 360 Schwerbehindertenrecht, Kurz-URL

Zuständigkeit

Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg im Breisgau.

Persönlicher Kontakt

Herr Winterhalder

Fachbereichsleitung

Telefon (07 61) 21 87-36 00
Fax (07 61) 21 87-77 36 00
E-Mail schwerbehindertenrecht@lkbh.de

Leistungen

  • Neufeststellung einer Behinderung beantragen
  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Schwerbehindertenausweis verlängern

Formulare und Onlinedienste

  • Änderungsantrag (PDF)
  • Antrag zur Feststellung einer Behinderung

    Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.

  • Formulare und Informationsmaterial
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