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Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland?
Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen?
Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.

Zugehörige Leistungen

  • Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
  • Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
  • Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit

Freigabevermerk

28.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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