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Abitur

Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
  • Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.

Zugehörige Leistungen

  • Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
  • Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen
  • Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
  • Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
  • Kolleg - Besuch anmelden
  • Schulfremdenprüfung beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 18.09.2024 freigegeben.

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