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Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

    Bauamt [Gemeinde Merdingen]

    Persönlicher Kontakt

    Herr Otmar Wiedensohler

    Bauamtsleiter

    Telefon (15) +49 (76 68) 90 94
    E-Mail wiedensohler@merdingen.de
    Gebäude Bürgerhaus
    Raum B 102

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Vertiefende Informationen

    UVP-Portal

    Rechtsgrundlage

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)
    • § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung)
    • § 6a Absatz 2 BauGB (Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet)

    Freigabevermerk

    Stand: 13.12.2021

    Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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