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Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen

    Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs-/Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.

    Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.

    Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie den Förderrichtlinien „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden“ oder „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen“, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt sind, entnehmen.

    Zuständige Stelle

    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
    Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
    Dorotheenstraße 8
    70173 Stuttgart

    E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de

    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
    • Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
    • Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen

    Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen" und "Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Verfahrensablauf

    Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Die Förderrichtlinien und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Freigabevermerk

    26.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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