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Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

    Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

    Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Zuständige Stelle

    Wirtschaftsprüferkammer
    Körperschaft öffentlichen Rechts

    Wirtschaftsprüferkammer

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

    Verfahrensablauf

    • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
    • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

    Fristen

    Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Berufsregister auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer

    Rechtsgrundlage

    Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

    Freigabevermerk

    02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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