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Städtebauförderung Änderungsantrag

    Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben.

    Sollten Sie nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe feststellen, können Sie diese im Nachgang vorlegen. Ergänzende Anlagen können zusätzlich im PDF-Format hochgeladen werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Städtebauförderung Baden-Württemberg

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.

    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
    Regierungspräsidium Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Zuwendungsempfänger sind den jeweiligen Programmausschreibungen zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie hierfür das Onlineformular.
    • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
    • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
    • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

    Fristen

    Die Fristen können Sie den jährlichen Programmausschreibungen entnehmen.

    Erforderliche Unterlagen

    Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

    Welche Unterlagen einzureichen sind, bestimmt sich aus den jeweils von Ihnen geänderten oder ergänzten Unterlagen.

    Kosten

    Antragstellung und Beratung: keine

    Hinweise

    Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

    Vertiefende Informationen

    Informationen zum Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

    Informationen zum Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier

    Informationen zum Programm für nichtinvestive Städtebauförderung

    Informationen zum Mein Unternehmenskonto

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)

    Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)

    Freigabevermerk

    19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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