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Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

    Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

    Sie erhalten eine Renteninformation über:

    • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
    • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.

    Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

    Onlineantrag und Formulare

    • Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
    • Online-Services der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. Möglich wird das mit einer Signaturkarte. Die bietet hohe Sicherheit beim Datenschutz.
    • Rentenbeginnrechner

    Zuständige Stelle

    • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
    • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
    • die Deutsche Rentenversicherung Bund
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:

    • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
    • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.

    Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Für einen Online-Antrag benötigen Sie:

    • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
    • ein Kartenlesegerät und
    • einen Internetzugang.

    Vertiefende Informationen

    Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

    • § 109 Renteninformation und Rentenauskunft

    Freigabevermerk

    10.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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