Rathaus Merdingen

Finanzen & Abgaben

Haushaltsplan

Als Teil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Trotzdem entfaltet der Haushaltsplan als solcher Bindungswirkung nach außen und innen.

Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden; die Entscheidung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Rechten des Gemeinderates. Indem der Gemeinderat über die Gestaltung der Mittelverwendung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Einnahmen (Erträge/Einzahlungen) befindet, setzt er politische Prioritäten.

Grundsteuerreform

Grundsteuer A

Hebesatz 320 v.H. (seit 01.01.2021)Fälligkeit4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des JahresJahreszahler zum 01.07. des Jahres

Grundsteuer B

Hebesatz 330 v.H. (seit 01.01.2021)Fälligkeit4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des JahresJahreszahler zum 01.07. des Jahres

Gewerbesteuer

Hebesatz 340 v.H. (seit 01.01.2011)FälligkeitVorauszahlung in 4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres

Hundesteuer

Für den ersten Hund: 84,00 €Für jeden weiteren Hund: 168,00 €Kampfhund / Gefährlicher Hund: 300,00 €FälligkeitZum 01.03. des Jahres

Gebühren

SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat zum Download (196,5 KB)

Bankverbindungen

Volksbank Breisgau-Markgräflerland Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN:   DE45 6806 1505 0012 2001 10BIC:      GENODE61IHR IBAN:   DE08 6805 2328 0006 0001 29BIC:      SOLADES1STF

Top