Bauplatzvergabe für das Baugebiet "Inneres Gratzfeld - Neuweg"
Achtung: Der Bebauungsplan Inneres Gratzfeld - Neuweg" wurde auf Grundlage des § 13b BauGB aufgestellt. Diese Regelung wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wegen fehlender Umweltverträglichekieitsprüfung als europarechtswidrig eingestuft. Aufgrund des Urteils erteilen die Baurechtsbehörden keine Genehmigungen in diesen Baugebieten. Derzeit ist nicht absehbar, wann in dem Plangebiet eine Bebauung erfolgen kann.
Vergabekriterien
Der Gemeinderat hat für die Vergabe von Baugrundstücken eine Vergaberichtlinie verabschiedet. Diese sieht eine gewichteten Punktekatalog vor. Als Eigenentwicklergemeinde soll die Gemeinde Merdingen nach dem Landesentwicklungsplan (Ziel 3.1.5; S. 25) Wohnraum nur aufgrund des Bedarfs der in der Gemeinde lebenden Bevölkerung schaffen. Daher machen ortsbezogene Krtierien 50% der erreichbaren Punkte aus. Soziale Kriterien bilden weitere 50% der erreichbaren Punkte.
In der Gemeinde Merdingen verfügen zahlreiche Privatpersonen über unbebaute Grundstücke (sog. Enkelgrundstücke), die in absehbarer Zeit nicht bebaut werden. Um dieser Entwicklung zumindest zukünftig Einhalt zu gebieten, wurden folgende Personen nach § 3 der Vergaberichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen:
- Bewerbende, die bereits ein Baugrundstück in Merdingen erworben haben oder besitzen
- Bewerbende, die bereits über angemessenes Wohneigentum in Merdingen oder im Umkreis von 30 km verfügen.
- Bewerbende, die selbst oder deren Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder) über ein unbebautes Baugrundstück in Merdingen oder den umliegenden Gemeinden (Umkreis 30 km) verfügen.
- Bewerber müssen durch Bankbescheinigung nachweisen, dass das Bauvorhaben finanziert werden kann
- Das erworbene Grundstück muss innerhalb von 3 Jahren bebaut werden.
Die vollständigen Vergaberichtlinien können Sie hier einsehen: Bekanntmachung Vergaberichtlinie (289,3 KB) |
Übersichtsplan Bauplätze (564,1 KB) |
Rechtsplan |
Planakte |