Luftbild Gewerbegebiet Merdingen

Bauplatzvergabe für das Baugebiet "Inneres Gratzfeld - Neuweg"

Achtung: Der Bebauungsplan Inneres Gratzfeld - Neuweg" wurde auf Grundlage des § 13b BauGB aufgestellt. Diese Regelung wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wegen fehlender Umweltverträglichekieitsprüfung als europarechtswidrig eingestuft. Aufgrund des Urteils erteilen die Baurechtsbehörden keine Genehmigungen in diesen Baugebieten. Derzeit ist nicht absehbar, wann in dem Plangebiet eine Bebauung erfolgen kann.

Vergabekriterien

Der Gemeinderat hat für die Vergabe von Baugrundstücken eine Vergaberichtlinie verabschiedet. Diese sieht eine gewichteten Punktekatalog vor. Als Eigenentwicklergemeinde soll die Gemeinde Merdingen nach dem Landesentwicklungsplan (Ziel 3.1.5; S. 25) Wohnraum nur aufgrund des Bedarfs der in der Gemeinde lebenden Bevölkerung schaffen. Daher machen ortsbezogene Krtierien 50% der erreichbaren Punkte aus. Soziale Kriterien bilden weitere 50% der erreichbaren Punkte.

In der Gemeinde Merdingen verfügen zahlreiche Privatpersonen über unbebaute Grundstücke (sog. Enkelgrundstücke), die in absehbarer Zeit nicht bebaut werden. Um dieser Entwicklung zumindest zukünftig Einhalt zu gebieten, wurden folgende Personen nach § 3 der Vergaberichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Bewerbende, die bereits ein Baugrundstück in Merdingen erworben haben oder besitzen
  • Bewerbende, die bereits über angemessenes Wohneigentum in Merdingen oder im Umkreis von 30 km verfügen.
  • Bewerbende, die selbst oder deren Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder) über ein unbebautes Baugrundstück in Merdingen oder den umliegenden Gemeinden (Umkreis 30 km) verfügen.
  • Bewerber müssen durch Bankbescheinigung nachweisen, dass das Bauvorhaben finanziert werden kann
  • Das erworbene Grundstück muss innerhalb von 3 Jahren bebaut werden.
Die vollständigen Vergaberichtlinien können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung Vergaberichtlinie (289,3 KB)
Übersichtsplan Bauplätze (564,1 KB)
Rechtsplan
Planakte

Punktetabelle

Nr Kriterium Punkte   Maximale Punktzahl
1 Hauptwohnsitz in Merdingen
(wird nur für den/die am längsten in Merdingen lebende*n Bewerber*in gewertet; Nachweis erfolgt durch Einsicht in das Melderegister)
     
1.1 zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde mehr als 3 Jahre mit Hauptwohnsitz wohnhaft 20 1 x 20
1.2 aktueller oder früherer Hauptwohnsitz in der Gemeinde mindestens 5 Jahre (zusätzlich) 10 1 x 10
1.3 aktueller oder früherer Hauptwohnsitz in der Gemeinde mindestens 10 Jahre (zusätzlich) 10 1 x 10
1.4 aktueller oder früherer Hauptwohnsitz in der Gemeinde mindestens 15 Jahre (zusätzlich) 10 1 x 10
1.5 aktueller oder früherer Hauptwohnsitz in der Gemeinde mindestens 20 Jahre (zusätzlich) 10 1 x 10
2 Wohnverhältnisse      
2.1 Kein Wohneigentum vorhanden bzw. Wohneigentum zwar vorhanden, nach den tatsächlichen Gegebenheiten aber nicht angemessen

(Definition angemessener Wohnraum: Orientierung an den Bürgergeld Regelungen, wonach angemessener Wohnraum vorliegt, wenn die Wohnung nicht größer als 45 m2 für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 70 m2 als angemessen. Für jedes Kind sowie für jede weitere Person die mindestens 3 Jahre in häuslicher Gemeinschaft lebt sind weitere 15 m2 zusätzlich anzurechnen. Sofern Wohneigentum vorhanden ist, bitte geeignete Flächennachweise mit einreichen)
20 1 x 20
  Familienstand      
3.1 Ehepaare bzw. eingetr. Lebenspartnerschaft / eheähnliche Lebensgemeinschaften (seit mindestens 3 Jahren) / Alleinerziehende 20 1 x 20
  Zuschlag für Familien      
3.2 Zum Haushalt gehörende Kinder* oder schwerbehinderte Person** maximal für 3 Personen.

*Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für die nachweislich Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogen wird; Ungeborene Kinder sind gegen Vorlage des Mutterpasses gleichstellt
**ab Grad der Behinderung 50%.
10 3 x 30
3.3 Zuschlag für Familien mit Anspruch auf Wohnungsbauförderung*

* zzt. Jahreseinkommen bis 60.000 €, bitte Kopie aktuellen Einkommenssteuerbescheid hinzufügen
10 1 x 10
4 Ehrenamtliches Engangement      
  in Hilfsorganisationen      
4.1 Aktives Mitglied in einer Hilfsorganisation (Feuerwehr, DRK, THW)*

* Bestätigung durch Leitung erforderlich
20 1 x 20
4.2 + in leitender Verantwortung*

* ab Gruppenführer
10 1 x 10
  in Merdinger Vereinen      
4.3 Ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder einer vergleichbaren Einrichtung in Merdingen über mind. 2 Jahre Dauer gegen geeigneten Nachweis.*

* Die ehrenamtliche Tätigkeit muss regelmäßig mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 80 Stunden im Jahr geleistet werden. Bloße Mitgliedschaften in einer Organisation, das Ableisten von Pflichtarbeitsstunden oder satzungsgemäßen Verpflichtungen in der Organisation bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften können die ehrenamtlichen Tätigkeiten je Person gewertet werden.
10 2 x 20
5 Berufliche Tätigkeit      
5.1 Arbeitsplatz in Merdingen*

* Wird bei Ehepaaren, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften nur einmal gewertet.
20 1 x 20

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über ein online ausfüllbares Bewerbungsformular. Darin sind sämtlichen relevanten Kriterien auszüfüllen. Die gemachten Angaben sind durch Nachweise (in einfacher Kopie) zu bestätigen und zu unterschreiben. Reine digitale Unterschriften sind ausschließlich mit qualifizierter elektronischer Signatur gültig.

          

  • Die Vergabe erfolgt in zwei Tranchen (2023 und frühestens 2025).
    • Für die zweite Tranche werden 11 Baugrundstücke zurückbehalten.
  • Der Bewerbungszeitraum für die erste Vergaberunde von Einzel- und Doppelhausgrundstücke beginnt am 11.09.2023 um 8 Uhr und endet am 09.10.2023 um 12 Uhr (Posteingang der Gemeindeverwaltung, Ausschlussfrist)

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und senden Sie ihn zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format an bauplatz@merdingen.de. Der Bewerbungsbogen muss mit einer qualifizierten (rechtssicheren) elektronischen Signatur versehen sein. Wenn Sie über keine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können Sie den Bewerbungsbogen mit eigenhändiger Unterschrift im Original an die Gemeindeverwaltung senden.


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