Vorüberggehende Gaststätte online anzeigen
Bisherige Wirtschafterlaubnis wird zum 01.01.2026 durch Online-Anzeige ersetzt

Seit dem 01. Januar 2026 muss eine vorübergehende Gaststätte nur noch bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden. Die Gemeinde Merdingen hat hierfür einen einfachen Onlineassistenten erstellt. Damit können die für die Anzeige notwendigen Informationen direkt online übermittelt werden. Eine Genehmigung muss nicht mehr erteilt werden.
Hier geht es direkt zum Onlineformular
Hinweis:
Die Gemeinde ist verpflichtet, die notwendigen Daten des Anzeigenden an Polizei, Lebensmittelüberwachung und Finanzamt weiterzuleiten. Für den Aufwand wird daher eine Allgemeine Verwaltungsgebühr von 20 € erhoben. Die Anzeigen müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeine eingegangen sein. Für verspätet eingegangene Anzeigen wird ein Verspätungszuschlag von 30 € erhoben.