Wichtige Infos für Veranstalter
Anzeige der vorrübergehenden Gaststätte gem § 2 LGastG (ehem. Wirtschaftserlaubnis)
Seit dem 01. Januar 2026 muss eine vorübergehende Gaststätte nur noch bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden. Die Gemeinde Merdingen hat hierfür einen einfachen Onlineassistenten erstellt. Damit können die für die Anzeige notwendigen Informationen direkt online übermittelt werden. Eine Genehmigung muss nicht mehr erteilt werden.
Hier geht es direkt zum Onlineformular
Hinweis:
Die Gemeinde ist verpflichtet, die notwendigen Daten des Anzeigenden an Polizei, Lebensmittelüberwachung und Finanzamt weiterzuleiten. Für den Aufwand wird daher eine Allgemeine Verwaltungsgebühr von 20 € erhoben. Die Anzeigen müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeine eingegangen sein. Für verspätet eingegangene Anzeigen wird ein Verspätungszuschlag von 30 € erhoben.
Sicherheitskonzept
Die Anforderungen an Organisation, Sicherheitsmaßnahmen und Dokumentation steigen mit der erwarteten Besucherzahl und dem konkreten Risiko der Veranstaltung. Die Gemeinde Merdingen hat unter www.merdingen.de/veranstaltungsplanung ein umfassendes Hinweispapier erstellt. Auf dessen Grundlage muss jeder Veranstalter eigenverantwortlich beurteilen, in welcher Form ein Sicherheitskonzept erstellt wird. Als Leitlinie gilt: Je mehr Personen gleichzeitig anwesend sind und je komplexer Aufbau/Programm/Örtlichkeit ist, desto detaillierter muss das Sicherheitskonzept sein. Entscheidend ist dabei nicht nur die Zahl der Besucher, sondern auch Faktoren wie räumliche Enge, Alkoholausschank, Bühnenprogramm, Einsatz von Zelten/„fliegenden Bauten“, Straßenraum, Dunkelheit, wetterabhängige Risiken oder die erwartete Zusammensetzung des Publikums.
Zur Orientierung werden für Veranstaltungen in der Gemeinde Merdingen folgende Stufen empfohlen:
- Stufe 1 (bis ca. 200 Personen): Kurzkonzept ausreichend (z. B. Verantwortlichkeiten, Lage-/Geländeskizze, Flucht-/Rettungswege, Erste Hilfe, Brandschutz, Kommunikation).
- Stufe 2 (ca. 200–600 Personen): Erweitertes Sicherheitskonzept empfohlen (zusätzlich u. a. Besucherstromlenkung, Ordnerplan, detaillierter Lageplan, Sanitäts-/Rettungsdienstabläufe).
- Stufe 3 (ca. 600–1000 Personen): Vollständiges Sicherheitskonzept erforderlich bzw. dringend empfohlen (u. a. Evakuierungs-/Alarmierungskonzept, Kapazitätsmanagement, Crowd-Management, Verkehr/Sperrungen, Abbruchkriterien).
Die vollständige Handlungsempfehlung können Sie hier herunterladen:
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Hinweispapier Veranstaltungssicherheit (101,1 KB) | 13.01.2026 | 101,1 KB |
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Hinweispapier Veranstaltungssicherheit_ausfüllbar.docx (57,1 KB) | 13.01.2026 | 57,1 KB |
Belegungskalender für Räumlichkeiten der Gemeinde
Voranfrage (Termineintragung)
Der Kalender dient als unverbindliche Orientierung potentiell freier Termine. Hier können Sie eine Voranfrage zur Eintragung Ihrer Veranstaltung in den Belegungskalender stellen:
Buchungsanfrage (Nutzungsantrag für Räumlichkeiten der Gemeinde)
Die Buchungsanfrage ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu stellen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung bearbeitet und Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung.
Die unten aufgeführten Bedingungen, Konzepte & Satzung sind in jedem Fall bei der Buchungsanfrage zu berücksichtigen.
Anzeige einer Veranstaltung (Früher: Antrag auf Wirtschaftserlaubnis)
Die Anzeige muss rechtzeitig (einen Monat vor Veranstaltungstermin), spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, der Gemeinde vorliegen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung bearbeitet und Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung.
| Benutzungsbedingungen (Anlage zur Buchungsanfrage v. Gemeinderäumen) (59,6 KB) Benutzungs- und Gebührensatzung für Halle / Räume / Säle Satzung vom 13.04.1999 (2,589 MB) 1. Änderung der Satzung vom 17.06.2001 (299,3 KB) 2. Änderung der Satzung vom 16.12.2003 (275,5 KB) |
Kalender & Legende

1. Bürgersaal, Adolf-Schopp-Platz 1, Farbe: BLAU
2. Zehntscheune, Adolf-Schopp-Platz 2, Farbe: ROT
3. Turn- und Festhalle, Jan-Ullrich-Straße 2, Farbe: GRÜN
4. Ferien Baden-Württemberg, Farbe: GRAU
5. Feiertage Baden-Württemberg, Farbe: BEIGE

